Ihre Hausverwaltung – Wirtschaftlich und transparent!

Die Hausverwaltung für Häuser, Objekte und WEGs im Rhein-Main-Gebiet

Rida Immobilien ist IHK-zertifizierter Spezialist für die Hausverwaltung für Mietshäuser, Wohnungen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, ebenso für Vermietung und Verkauf.
Seit 10 Jahren bieten wir regional im Rhein-Main-Gebiet ein umfassendes Angebot aus einer Hand.

Dank schlanker, digital gestützter Prozesse, in die Sie jederzeit Einblick haben, finden Sie bei uns effiziente Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.

Hausverwaltung – was brauche ich, was kostet das? Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Engagiert

Erreichbarkeit von 10 – 17 h
Persönliche Beratung – Termine nach Absprache
Fester Objektbetreuer

Unkompliziert

Einfache Abläufe
Digital gestütze Prozesse
Zuverlässige Handwerker

Transparent

Individuelles Verwaltungspaket
Zugriff auf Dokumente
Jederzeit Einblick in die Zahlen

Betreuung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften

Für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ist eine gut funktionierende Hausverwaltung essentiell. Wir sorgen für den Werteerhalt Ihres Objekts und sind kompetente Berater in allen Fachfragen.

Leistungen im Überblick:

  • Erstellen und Versenden der Betriebskostenabrechnungen und des Wirtschaftsplans 
  • Überwachung der Kostenentwicklung 
  • Anlage einer Liegenschaftsakte, in dem alle wichtigen Dokumente und Informationen hinterlegt sind. (Pläne, Berechnungen, Aufmaße, bauliche Veränderungen, Verträge, Schriftwechsel, Unterlagen über technische Einrichtungen, etc.)
  • Vorhalten der Unterlagen zur Einsichtnahme und Prüfung durch die Eigentümer
  • Archivierung älterer Dokumentenjahrgänge
  • Verwalten der Bankkonten / Liegenschaftskonten
  • Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Verwaltung der Nachzahlungsbeträge oder Guthaben aus den Einzelabrechnungen
  • Überwachung der Zahlungseingänge und regelmäßiges Mahnwesen
  • Gerichtliche Durchsetzung für offene Forderungen
  • Prüfung und Ausgleich von Rechnungen
  • Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verwaltervollmacht
  • Regelmäßiger Preisvergleich (Energiekosten, Versicherungen, etc.)
  • Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten
  • Zustellungsbevollmächtigung der Eigentümergemeinschaft 
  • Veranlassung u. Prüfung der regelmäßigen Wartungsarbeiten
  • Überwachung des baulichen Zustandes der Liegenschaft
  • Einsatz und Kontrolle von Hausmeistern und Reinigungskräften
  • Prüfung der Streupflicht, erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und des Versicherungsschutzes
  • Sicherstellung der regelmäßigen Ver- und Entsorgung
  • Schnelle Behebung kleinerer Schäden
  • Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen für Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen
  • Beurteilung der Leistungen beauftragter Handwerker
  • Dokumentieren von Versicherungsschäden
  • Sicherung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Gefahr und Abwicklung von Schadensfällen
  • Verwahrung der Generalschlüssel, Zweitschlüssel sowie der Sicherungsdokumente
  • Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Vermietung von Gemeinschaftsstellplätzen

Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

Zum Start sichten und analysieren wir Ihre vorhandenen Unterlagen (Mieterkonten, Kautionskonten, Saldenlisten) und begutachten das Objekt. Um weitere Aufgaben, wie das Anlegen eines Verwalter-/Mietkontos bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl, Einrichtung von Online Banking und die Erfassung aller nötigen und vorliegenden Stammdaten kümmern wir uns ebenfalls. Eventuell betroffenen Mieter, Versorger, Institutionen, etc. informieren wir zum Verwalterwechsel und stellen uns persönlich vor.

Die Verwaltungsleistungen umfassen:

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Abwicklung des notwendigen Schriftverkehrs.
  • Notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Behörden und Dritten.
  • Durchführung von Mietanpassungen nach Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge nach Beauftragung durch den Eigentümer.
  • Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
  • Durchführung der Hausordnung, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
    • Abwicklung von Versicherungsschäden
    • Abschluss und Überprüfung von Verträgen (z.B. Versicherungsverträge, Arbeitsverträge mit Hilfskräften, etc.).
  • Wohnungsübergabe an neue Mieter mit Übergabeprotokollen.
  • Auswählen und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
  • Kontaktpflege mit allen Eigentümer, Mietern, Firmen usw. sowie die komplette Übernahme der Kommunikation mit allen Parteien.
  • Durchführung von Objekt- bzw. Wohnungskontrollen z.B. im Schadensfall.
  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
  • Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt von ihrem Eigengeld zu halten.
  • Bezahlung und Kontrolle von Bewirtschaftungskosten und von Annuitäten.
  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen.
  • Archivierung aller Belege Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
  • Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Erfassen aller Originalbelege und der damit verbundenen Zahlungsvorgänge
  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch einen Wärmemessdienst.
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
  • Nach Rücksprache mit dem Eigentümer kann eine Instandhaltungsrücklage angespart werden.
  • Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.
  • Festlegen, Überwachen und Freigabe von Mietkautionen.
  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
  • Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
  • Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge werden nach Maßgabe und Zustimmung des Eigentümers erledigt.
  • Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel.
  • Feststellung von Reparaturbedarf
  • Einholung von Angeboten bei Instandsetzungs- bzw. Reparaturbedarf mit anschließender Beauftragung.
  • Überwachung und Prüfung von Handwerkerleistungen sowie Rechnungsprüfung.
  • Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
  • Erstellung einer Notfallliste für die Bewohner die in der Regel im Treppenhaus für alle sichtbar ausgehangen wird.
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen sowie aller nötigen Verträge für die Hausversorgung und Haustechnik.
  • Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht.
  • Sondereinsätze, außerordentliche Termine, sowie Notdiensttätigkeiten nach Absprache.

Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

Zum Start sichten und analysieren wir Ihre vorhandenen Unterlagen (Mieterkonten, Kautionskonten, Saldenlisten) und begutachten das Objekt. Um weitere Aufgaben, wie das Anlegen eines Verwalter-/Mietkontos bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl, Einrichtung von Online Banking und die Erfassung aller nötigen und vorliegenden Stammdaten kümmern wir uns ebenfalls. Eventuell betroffenen Mieter, Versorger, Institutionen, etc. informieren wir zum Verwalterwechsel und stellen uns persönlich vor.

Die Verwaltungsleistungen umfassen:

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Abwicklung des notwendigen Schriftverkehrs.
  • Notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Behörden und Dritten.
  • Durchführung von Mietanpassungen nach Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge nach Beauftragung durch den Eigentümer.
  • Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
  • Durchführung der Hausordnung, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
    • Abwicklung von Versicherungsschäden
    • Abschluss und Überprüfung von Verträgen (z.B. Versicherungsverträge, Arbeitsverträge mit Hilfskräften, etc.).
  • Wohnungsübergabe an neue Mieter mit Übergabeprotokollen.
  • Auswählen und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
  • Kontaktpflege mit allen Eigentümer, Mietern, Firmen usw. sowie die komplette Übernahme der Kommunikation mit allen Parteien.
  • Durchführung von Objekt- bzw. Wohnungskontrollen z.B. im Schadensfall.
  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
  • Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt von ihrem Eigengeld zu halten.
  • Bezahlung und Kontrolle von Bewirtschaftungskosten und von Annuitäten.
  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen.
  • Archivierung aller Belege Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
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Immobilienvermittlung:

Vermietung | Verkauf

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Mehr dazu klären wir mit Ihnen persönlich und individuell.

Persönlich, verbindlich, engagiert!

Bei allen Möglichkeiten zu modernen Prozessen und digitalen Abwicklungsstrukturen – letzendlich geht es immer um den Menschen. Persönlich für Sie und Ihre Belange dazusein, ist unser zentrales Anliegen.

Wir freuen uns darauf, auch Sie tatkräftig zu unterstützen!

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